CareLit Fachartikel
Nutzung von „WhatsApp ist für Pflegedienste unzulässig
Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 4 · S. 11
Dokument
158605
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes hatte seine Beschäftigten aufgefordert, über WhatsApp miteinander zu kom-munizieren. Der Fall landete beim Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Dix, der in seinem jüngst veröffentlichten Tätig-keitsbericht auf das Thema eingeht: „Instant-Messaging kann auch im sensitiven Bereich der Pflegedienste eingesetzt werden, bedarf jedoch vielfältiger sicherheitstechnischer Vorkehrungen und insbesondere einer zuverlässigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Nutzung von WhatsApp in der derzeitigen Ausgestaltung des Dienstes ist unzulässig.
Schlagworte
SCHWEIGEPFLICHT
ARBEITGEBER
DATENSCHUTZ
GRUPPE
KOSTEN
MITARBEITER
BERLIN
PERSONEN
BERUFSGRUPPEN
SMARTPHONE
Care konkret
Hannover