CareLit Fachartikel

Nutzung von „WhatsApp ist für Pflegedienste unzulässig

Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 4 · S. 11

Dokument
158605
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 18
Seiten
11
Erschienen: 2015-04-24 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Der Inhaber eines ambulanten Pflegedienstes hatte seine Beschäftigten aufgefordert, über WhatsApp miteinander zu kom-munizieren. Der Fall landete beim Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Dix, der in seinem jüngst veröffentlichten Tätig-keitsbericht auf das Thema eingeht: „Instant-Messaging kann auch im sensitiven Bereich der Pflegedienste eingesetzt werden, bedarf jedoch vielfältiger sicherheitstechnischer Vorkehrungen und insbesondere einer zuverlässigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Nutzung von WhatsApp in der derzeitigen Ausgestaltung des Dienstes ist unzulässig.

Schlagworte

SCHWEIGEPFLICHT ARBEITGEBER DATENSCHUTZ GRUPPE KOSTEN MITARBEITER BERLIN PERSONEN BERUFSGRUPPEN SMARTPHONE Care konkret Hannover