CareLit Fachartikel

Vergleichbare Arzneimittel in der Preisverhandlung nach § 130b SGB V

Hofmann, E.; Grieb, J.; Rau, S.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 4 · S. 156 bis 161

Dokument
158622
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hofmann, E.; Grieb, J.; Rau, S.;
Ausgabe
Heft 4 / 2015
Jahrgang 37
Seiten
156 bis 161
Erschienen: 2015-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) tendiert seit einiger Zeit dazu, bei Preisvcrhandlungen für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen Preise von Arzneimitteln als Kriterium heranzuziehen, die nicht als zweckmäßige Vergleichstherapie im Rahmen der frühen Nutzenbewertung bestimmt worden sind. Dabei beruft sich der GKV-Spitzenverband auf § 130b Abs. 9 S. 3 SGB V i.V.m. § 6 Abs. 4 Rahmen-vereinbarung, wonach auch die Jahrestherapiekosten sog. „vergleichbarer Arzneimittel bei den Preisverhandlungen berücksichtigt werden sollen. Hierbei besteht aber die Gefahr, dass Kriterien Hingang in die Pre…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL THERAPIE VERGLEICH SCHIEDSSTELLE SOZIALGESETZBUCH RECHT ZEIT EIGNUNG INTENTION ORIENTIERUNG ES VILDAGLIPTIN METFORMIN HÖHE PATIENTEN ROLLE