Rechtsschutz bei unbefugten Publikationen der EuropäischenArzneimittelagentur (EMA)
Denninger, E.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 4 · S. 162 bis 167
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese grundsätzliche Weichenstellung des Gemein-schaftsrechts zugunsten der „Transparenz durch Öffnung des Dokumentenzugangs für die Öffentlichkeit findet ihren konsequenten Ausdruck in der Behandlung der einer Veröffentlichung entgegen stehenden Rechte und Interessen als bloße „Ausnahmeregelung, so Art. 4 VO Nr. 1049/2001. Dies führt im Streitfall zu einer gewollten Schwächung der Position der Inhaber der Gegenrechte. Denn nach den allgemein anerkannten Regeln zur Verteilung der Beweislast muss die sich auf eine Ausnahmeregelung berufende Partei das Vorliegen deren Voraussetzungen beweisen.