Einfuhr eines patentierten Arzneimittels/Pflicht zur Vorabunterrichtung
Pharma Recht, Frankfurt · 2015 · Heft 4 · S. 176 bis 181
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der zweite Absatz des Besonderen Mechanismus nach Anhang IV Abschnitt 2 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge ist dahin auszulegen, dass der Inhaber eines Patents oder eines Ergänzenden Schutzzertifikats oder der von ihm Begünstigte nicht verpflichtet ist, seine Absicht, sich der geplanten Einfuhr zu widersetzen,…