CareLit Fachartikel

Gegenstandswert im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 5 · S. 187 bis 188

Dokument
158642
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
187 bis 188
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ist der Gegenstandswert, soweit er sich - wie hier - nicht aus den in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Bewertungsvorschriften des Gerichtsund Notarkostengesetzes ergibt, nach billigem Ermessen zu bestimmen. Bei nicht vermögensrechtlichen Streitigkeiten wie der vorliegenden ist der Gegenstandswert mit 5. 000 Euro, nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500. 000 Euro anzunehmen.

Schlagworte

PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG EINGRUPPIERUNG BEURTEILUNG VERGLEICH CHARAKTER NAMEN ES Die Personalvertretung Berlin