CareLit Fachartikel
Ladung ohne Mitteilung der Tagesordnung ist verfahrensfehlerhaft
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 5 · S. 188 bis 193
Dokument
158643
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Personalratsvorsitzender kommt seinen Handlungspflichten nach Art. 34 Abs. 2 Satz 3 BayPVG, den Personalratsmitgliedern rechtzeitig mit der Ladung die Tagesordnung mitzuteilen, nicht nach, wenn er bestimmte Personalrats mitglieder {hier: Ersatzmitglieder) mit der Ladung darauf verweist, die Tagesordnung in den jeweiligen Personalratsräumen oder bei Sitzungsbeginn im Tagungsraum erhalten zu können. Beschlüsse, die auf einer derartig verfahrensfehlerhaften Ladung beruhen, sind unwirksam.
Schlagworte
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
VORSCHRIFTEN
PERSONALVERTRETUNG
ENTSCHEIDUNG
BEDARFSPLANUNG
SCHREIBEN
VERHALTEN
PRAXIS
BERATUNG
COMPUTER
HAND
ES
Die Personalvertretung
Berlin