CareLit Fachartikel

Ladung ohne Mitteilung der Tagesordnung ist verfahrensfehlerhaft

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 5 · S. 188 bis 193

Dokument
158643
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
188 bis 193
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Ein Personalratsvorsitzender kommt seinen Handlungspflichten nach Art. 34 Abs. 2 Satz 3 BayPVG, den Personalratsmitgliedern rechtzeitig mit der Ladung die Tagesordnung mitzuteilen, nicht nach, wenn er bestimmte Personalrats mitglieder {hier: Ersatzmitglieder) mit der Ladung darauf verweist, die Tagesordnung in den jeweiligen Personalratsräumen oder bei Sitzungsbeginn im Tagungsraum erhalten zu können. Beschlüsse, die auf einer derartig verfahrensfehlerhaften Ladung beruhen, sind unwirksam.

Schlagworte

PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN PERSONALVERTRETUNG ENTSCHEIDUNG BEDARFSPLANUNG SCHREIBEN VERHALTEN PRAXIS BERATUNG COMPUTER HAND ES Die Personalvertretung Berlin