Leitfaden zum Umgang mit gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 5 · S. 193 bis 194
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller kann hier bereits auf seine Aufgabe nach §62 Abs. 1 Nr. 2 HPVG verweisen, die vom Beteiligten zu verantwortende Durchführung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Verordnungen zu überwachen. Das Vorhaben des Beteiligten gehört jedenfalls im Hinblick auf §3 Abs. 1, §4 Nr. 1, 2, 6 ArbSchG und Art. 6 Abs. 2 lit.a,bd, Abs. 3 lit.b RL 89/391/EWG zu denjenigen Angelegenheiten, die Einfluss auf die Umsetzung der genannten dem Schutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften haben und damit dem von §62 Abs. 1 Nr. 2 HPVG erfassten Aufgabenbereich des Antragstellers unterfallen.