CareLit Fachartikel
Zuständigkeit der Schwerbehinderten-vertretung für Jobcenter
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 5 · S. 194 bis 198
Dokument
158645
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist eine personelle Einzelmaßnahme und damit eine „Angelegenheit i. S. v. § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Das Unterrichtungs und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung umfasst die Teilnahme an dem für die Begründung des Arbeitsverhältnisses maßgeblichen Auswahlverfahren und an den mit den Bewerbern geführten Vorstellungsgesprächen (§ 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX). Dies gilt auch dann, wenn der Bewerber nach Begründung des Arbeitsverhältnisses einem Dritten im Wege der Personalgestellung zugewiesen werden soll.
Schlagworte
EINRICHTUNG
RECHT
ENTSCHEIDUNG
GESCHÄFTSFÜHRER
RECHTSPRECHUNG
BETRIEB
MENSCHEN
WAHRNEHMUNG
ARBEIT
ES
VERSTÄNDNIS
VERHALTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
Die Personalvertretung
Berlin