CareLit Fachartikel

Zuständigkeit der Schwerbehinderten-vertretung für Jobcenter

Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 5 · S. 194 bis 198

Dokument
158645
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 58
Seiten
194 bis 198
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist eine personelle Einzelmaßnahme und damit eine „Angelegenheit i. S. v. § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Das Unterrichtungs und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung umfasst die Teilnahme an dem für die Begründung des Arbeitsverhältnisses maßgeblichen Auswahlverfahren und an den mit den Bewerbern geführten Vorstellungsgesprächen (§ 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX). Dies gilt auch dann, wenn der Bewerber nach Begründung des Arbeitsverhältnisses einem Dritten im Wege der Personalgestellung zugewiesen werden soll.

Schlagworte

EINRICHTUNG RECHT ENTSCHEIDUNG GESCHÄFTSFÜHRER RECHTSPRECHUNG BETRIEB MENSCHEN WAHRNEHMUNG ARBEIT ES VERSTÄNDNIS VERHALTEN ARBEITSVERHÄLTNIS Die Personalvertretung Berlin