Sturz während Bereitschaftsdienst Arbeitsunfall oder nicht?
Hebammenforum, Karlsruhe · 2015 · Heft 5 · S. 460 bis 461
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die vorinstanzlichen Gerichte sahen dies jedoch anders und entschieden zugunsten der Altenpflegerin, dass ein Arbeitsunfall vorliege. So ging das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 18.12.2012, Az. L15 U 270/12) davon aus, dass die Klägerin zum Unfallzeitpunkt einer sogenannten »gemischtenTätigkeit« nachgegangen sei, bei der das Telefonieren im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden habe. Überzeugend führte es weiter aus, dass es gerade das Wesen der Rufbereitschaft sei, die diesbezüglichen Anrufe wahrend privater Tätigkeiten anzunehmen. Daher sei es unerheblich, inwiefern di…