CareLit Fachartikel
Ein konfliktbeladenes Feld
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2015 · Heft 5 · S. 52 bis 53
Dokument
158791
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 17 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) definiert Wahlleistungen als gesonderte Leistungen, die neben den allgemeinen Leistungen durch besondere Vereinbarung berechnet werden können. Dabei handelt es sich um privatärztliche Leistungen im Rahmen der Krankenhausbehandlung, die gegenüber Selbstzahlern, die im Regelfall bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung volloder zusatzversichert und/oder zudem beilhilfeberechtigt sind, erbracht werden. Dabei sind nichtärztliche und ärztliche Wahlleistungen zu unterscheiden.
Schlagworte
THERAPIE
LEISTUNGSABRECHNUNG
KRANKENHAUS
PATIENT
URTEIL
VEREINBARUNG
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
KRANKENPFLEGE
ZAHNÄRZTE
LITERATUR
PRAXIS
Health & Care Management
Bad Wörishofen