CareLit Fachartikel

Eine Tür abzuschließen, erfordert eine Genehmigung des Betreuungsgerichts

Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2015 · Heft 5 · S. 54 bis 55

Dokument
158792
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 6
Seiten
54 bis 55
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Das stellt in der Praxis durchaus ein Problem dar, wenn der zu Betreuende von den Pflegekräften wünscht, dass sie in der Nacht die Tür zumachen sollen. Ist der Betroffene wegen einer Erkrankung selbst nicht durchgehend in der Lage, diese Entscheidung selbst zu treffen, dann muss dies für ihn ein Betreuer übernehmen. In diesem Fall wiederum bedarf es einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Es kommt hierbei nicht auf die Dauer der jeweiligen Einzelmaßnahme an, so dass auch eine kurzzeitige Beschränkung der Bewegungsfreiheit genehmigungspflichtig ist, wenn sie regelmäßig oder aus einem wiederkehrenden Anlass vor…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF URTEIL ARBEITGEBER EINWILLIGUNG EINRICHTUNG UNTERBRINGUNG PRAXIS ES SICHERHEIT CHARAKTER Health & Care Management Bad Wörishofen