CareLit Fachartikel
Anwendbarkeit des WBVG bei einem Vertrag mit einer Beaufsichtigung „rund um die Uhr
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2015 · Heft 5 · S. 56 bis 57
Dokument
158793
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Celle hatte sich mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Zwischen einem Bewohner und einer Demenz-Wohngemeinschaft in Hannover wurde ein Servicevertrag über die Betreuung und die Beaufsichtigung geschlossen, und zwar eine Beaufsichtigung „rund um die Uhr.
Schlagworte
WOHNGEMEINSCHAFT
UNTERNEHMEN
URTEIL
BERLIN
ENTWICKLUNG
BETREUUNG
Demenz
Health & Care Management
Bad Wörishofen