CareLit Fachartikel

Anwendbarkeit des WBVG bei einem Vertrag mit einer Beaufsichtigung „rund um die Uhr

Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2015 · Heft 5 · S. 56 bis 57

Dokument
158793
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 6
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht Celle hatte sich mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Zwischen einem Bewohner und einer Demenz-Wohngemeinschaft in Hannover wurde ein Servicevertrag über die Betreuung und die Beaufsichtigung geschlossen, und zwar eine Beaufsichtigung „rund um die Uhr.

Schlagworte

WOHNGEMEINSCHAFT UNTERNEHMEN URTEIL BERLIN ENTWICKLUNG BETREUUNG STRAFRECHT ES LEISTUNG VERTRÄGE SCHREIBEN PATIENTEN HAND HYGIENE KRANKENHÄUSER SCHWEIZ