CareLit Fachartikel
Anwendbarkeit des WBVG bei einem Vertrag mit einer Beaufsichtigung „rund um die Uhr
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2015 · Heft 5 · S. 56 bis 57
Dokument
158793
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Celle hatte sich mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Zwischen einem Bewohner und einer Demenz-Wohngemeinschaft in Hannover wurde ein Servicevertrag über die Betreuung und die Beaufsichtigung geschlossen, und zwar eine Beaufsichtigung „rund um die Uhr.
Schlagworte
WOHNGEMEINSCHAFT
UNTERNEHMEN
URTEIL
BERLIN
ENTWICKLUNG
BETREUUNG
STRAFRECHT
ES
LEISTUNG
VERTRÄGE
SCHREIBEN
PATIENTEN
HAND
HYGIENE
KRANKENHÄUSER
SCHWEIZ