Den Kliniken läuft die Zeit davon
Thalmayr, M.; · kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid · 2015 · Heft 5 · S. 24 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem Bundesratsbeschluss im März tickt die Uhr. Nach dem neuen Energiedienstleistungsgesetz müssen alle größeren Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247 bei sich durchführen (lassen): erstmals vor dem 5. Dezember dieses Jahres - und dann wieder alle vier Jahre. Wenn sie sich alternativ für ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 entschieden haben oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS, ist die Frist etwas großzügiger bemessen: Dann muss die Umsetzung dieser Maßnahmen erst am 31. Dezember 2016 abgeschlossen und zertifiziert sein. Allerdings müssen auch die Firmen, die sich für diese Königs…