CareLit Fachartikel
Schriftformerfordernis einer arbeitsvertraglichen Befristungsabrede ArbG Bonn vom 25.2.2015 (2 Ca 2470/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 122 bis 124
Dokument
158896
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist verheiratet, einem Kinde gegenüber zum Unterhalt verpflichtet und im Jahre 1966 geboren. Sie ist Fachärztin (Neuropädiaterin) und hat im Jahre 1998 promoviert. In der Zeit ab März 2009 bis zum 30. September 2012 war sie im Wege der Personalgestellung mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit zu der hiesigen Beklagten als Oberärztin abgestellt. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde die Klägerin nahtlos von der hiesigen Beklagten als Oberärztin weiterbeschäftigt, nämlich ab dem 1. Oktober 2012.
Schlagworte
EINSTELLUNG
ENTSCHEIDUNG
KÜNDIGUNG
ZEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
ES
Rechtsdepesche
Köln