CareLit Fachartikel

Schriftformerfordernis einer arbeitsvertraglichen Befristungsabrede ArbG Bonn vom 25.2.2015 (2 Ca 2470/14)

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 122 bis 124

Dokument
158896
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
122 bis 124
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist verheiratet, einem Kinde gegenüber zum Unterhalt verpflichtet und im Jahre 1966 geboren. Sie ist Fachärztin (Neuropädiaterin) und hat im Jahre 1998 promoviert. In der Zeit ab März 2009 bis zum 30. September 2012 war sie im Wege der Personalgestellung mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit zu der hiesigen Beklagten als Oberärztin abgestellt. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde die Klägerin nahtlos von der hiesigen Beklagten als Oberärztin weiterbeschäftigt, nämlich ab dem 1. Oktober 2012.

Schlagworte

EINSTELLUNG ENTSCHEIDUNG KÜNDIGUNG ZEIT ARBEITNEHMER ARBEITSRECHT ES Rechtsdepesche Köln