Kostenerstattung für das Anlegen und Wechseln von Wundverbänden LSG Rheinland-Pfalz vom 16.4.2015 (L 5 KR 170/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 124 bis 126
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1919 geborene Kläger ist bei der Beklagten krankenversichert. Er litt an einem Zustand nach Hirninfarkt sowie an einem bullösen Pemphigoid (subepidermale Blasenbildung) unklarer Ätiologie, wodurch sich immer wieder innerhalb von Stunden wässrig gefüllte Blasen an unterschiedlichen Stellen bildeten. Aufgrund des starken Juckreizes kratzte sich der Kläger die Blasen immer wieder auf oder sie öffneten sich spontan, wodurch tiefe INekrosen mit starker Sekretbildung entstanden. Der Kläger litt zudem an Senilität und einem nicht primär insulinabhängigen Diabetes; er ist pflegebedürftig nach der Pflegestufe 1; gepf…