CareLit Fachartikel

Aufsichtspflicht im Falle eines gewalttätigen Übergriffes gegen eine MitpatientinAG Kassel vom 29.1.2015 (435 C 5598/13)

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 131 bis 132

Dokument
158900
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
131 bis 132
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Von einer Gesundheitseinrichtung kann nicht verlangt werden, dass sie über das politisch gewollte und gesellschaftlich Konsensfähige hinaus personelle Aufstockungsmaßnahmen ergreift, um in Extremfallen (hier: nicht vorhersehbarer gewalttätiger Übergriff einer Patientin) mit einem geeigneten Eingriff de Personals entgegenwirken zu können.

Schlagworte

KRANKENHAUS AUFSICHTSPFLICHT BETREIBER ENTSCHEIDUNG STATION THERAPIE ZEIT GEHIRNERSCHÜTTERUNG HÖHE WAHRNEHMUNG PATIENTEN VERHALTEN KONSENS Rechtsdepesche Köln