CareLit Fachartikel
Aufsichtspflicht im Falle eines gewalttätigen Übergriffes gegen eine MitpatientinAG Kassel vom 29.1.2015 (435 C 5598/13)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 131 bis 132
Dokument
158900
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Von einer Gesundheitseinrichtung kann nicht verlangt werden, dass sie über das politisch gewollte und gesellschaftlich Konsensfähige hinaus personelle Aufstockungsmaßnahmen ergreift, um in Extremfallen (hier: nicht vorhersehbarer gewalttätiger Übergriff einer Patientin) mit einem geeigneten Eingriff de Personals entgegenwirken zu können.
Schlagworte
KRANKENHAUS
AUFSICHTSPFLICHT
BETREIBER
ENTSCHEIDUNG
STATION
THERAPIE
ZEIT
GEHIRNERSCHÜTTERUNG
HÖHE
WAHRNEHMUNG
PATIENTEN
VERHALTEN
KONSENS
Rechtsdepesche
Köln