Absehen von EKG-Kontrollen als Befunderhebungsfehler BGH vom 24. 2. 2015 (VI ZR 106/13)
Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 134 bis 137
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin nimmt die Beklagten, soweit in der Revisionsinstanz noch von Interesse, aus eigenem und übergegangenem Recht wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung ihres am 17. Oktober 2005 verstorbenen Sohnes auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch. Der im Jahr 1975 geborene Sohn der Klägerin litt unter einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis, weshalb er mehrfach - zuletzt im Januar 2004 - stationär behandelt wurde. In den Entlassungsberichten der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie wurde jeweils eine bradykarde Herzaktion vermerkt. Am 25. Juli 2003, 22. Dezember 2004, 18. Ma…