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Wohngruppenzuschlag gemäß § 38a SGB XI - fragwürdige Sanierung der Sozialhilfeträger durch die Pflegekassen

Rechtsdepesche, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 144 bis 147

Dokument
158905
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 12
Seiten
144 bis 147
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Zum 30. Oktober 2012 trat das Pflege-Neu-ausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft. Am 1. Januar 2015 erfolgte die Umsetzung des Ersten Pflege-Stärkungsgesetzes (PSG-1). In beiden Gesetzen ist als neue Leistung im § 38a SGB XI ein Wohngruppenzuschlag vorgesehen, mit dem zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften erbracht werden sollen. Seit Einführung der Anspruchsgrundlage gibt es immer wieder Versuche durch den Sozialhilfeträger, auf diese Mittel zuzugreifen.

Schlagworte

BERLIN HILFE SOZIALHILFETRÄGER BEDARFSPLANUNG PFLEGEPERSONAL PFLEGEVERSICHERUNG LEISTUNG WOHNGEMEINSCHAFTEN ARBEIT FAMILIE LANDESREGIERUNG DOKUMENTATION KOPF PERSONEN KOMMUNIKATION DEMENZ