CareLit Fachartikel

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2015 · Heft 5 · S. 8

Dokument
158916
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 5
Seiten
8
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden kann, wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Über die Person des Betreuers und seine Aufgaben entscheidet dann das Gericht. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man bereits vorher bestimmen, wer im Falle einer Demenz beauftragt werden soll, die gesetzliche Vertretung zu übernehmen. Solange diese Vollmacht ausreichend ist, ist eine gesetzliche Betreuung - angeordnet vom Richter - nicht erforderlich. Die Vollmacht ist vorrangig.

Schlagworte

VOLLMACHT TOD PATIENTENVERFUEGUNG BETREUUNG GERICHT INTERNET GESUNDHEIT KRANKHEIT DEMENZ FORMULARE ROLLE PERSONEN BEVOLLMÄCHTIGTER PATIENTEN UNTERLAGEN Demenzpflege im Blick