CareLit Fachartikel
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2015 · Heft 5 · S. 8
Dokument
158916
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden kann, wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Über die Person des Betreuers und seine Aufgaben entscheidet dann das Gericht. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man bereits vorher bestimmen, wer im Falle einer Demenz beauftragt werden soll, die gesetzliche Vertretung zu übernehmen. Solange diese Vollmacht ausreichend ist, ist eine gesetzliche Betreuung - angeordnet vom Richter - nicht erforderlich. Die Vollmacht ist vorrangig.
Schlagworte
VOLLMACHT
TOD
PATIENTENVERFUEGUNG
BETREUUNG
GERICHT
INTERNET
GESUNDHEIT
KRANKHEIT
DEMENZ
FORMULARE
ROLLE
PERSONEN
BEVOLLMÄCHTIGTER
PATIENTEN
UNTERLAGEN
Demenzpflege im Blick