Kürzung nicht ohne Weiteres möglich
SPAK, A.; KRAUS, C.; · Care konkret, Hannover · 2015 · Heft 5 · S. 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In vielen diakonischen Einrichtungen hat sich in den vergangenen Jahren die wirtschaftliche Situation so verschärft, dass zuneh-mend eine Beteiligung der Mitar-beiter an wirtschaftlichen Notlagen erforderlich wird. Im Anwendungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR. DD) darf die Jahressonderzahlung an die Mitarbeiter ohne weitere Dienstvereinbarung bei Nachweis eines negativen betrieblichen Ergebnisses gekürzt werden. Eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen belegt jedoch, dass diese Kürzungsautomatik nicht nur streitanfällig ist, sondern auch hohen Anforderungen genügen muss.