CareLit Fachartikel

Zwang zur Kammer?

jenrich, h.; · Altenpflege, Hannover · 2015 · Heft 5 · S. 10

Dokument
158990
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
jenrich, h.;
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 40
Seiten
10
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Die Pflege hat mit der Pflegekammer eine kraftvolle, institutionalisierte Interessenswahrung an die Hand bekommen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Legitimation durch das HeilBG. Hoheitliche Aufgaben des Staates werden an die Kammer übertragen. Pflege als Heilberuf kann sich so selbstverantwortlich verwalten und ihren Berufsstand vertreten.

Schlagworte

PFLEGEKAMMER RHEINLAND-PFALZ PARTIZIPATION BEDARFSPLANUNG BERLIN BERUF IM GESUNDHEITSWESEN ZWANG ARBEIT HAND Altenpflege Hannover