CareLit Fachartikel
Zwang zur Kammer?
jenrich, h.; · Altenpflege, Hannover · 2015 · Heft 5 · S. 10
Dokument
158990
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflege hat mit der Pflegekammer eine kraftvolle, institutionalisierte Interessenswahrung an die Hand bekommen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Legitimation durch das HeilBG. Hoheitliche Aufgaben des Staates werden an die Kammer übertragen. Pflege als Heilberuf kann sich so selbstverantwortlich verwalten und ihren Berufsstand vertreten.
Schlagworte
PFLEGEKAMMER
RHEINLAND-PFALZ
PARTIZIPATION
BEDARFSPLANUNG
BERLIN
BERUF IM GESUNDHEITSWESEN
ZWANG
ARBEIT
HAND
Altenpflege
Hannover