Da beantragen wir eben eine Pflegestufe!
Roser, T.; · Zeitschrift für Palliativmedizin, Stuttgart · 2015 · Heft 5 · S. 100 bis 105
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die 1995 eingeführte 5. Säule der Sozialversicherung ist seit ihrem Bestehen fortlaufenden Anpassungen und Veränderungen unterworfen, zuletzt durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) vom 17.12.2014. In der öffentlichen Wahrnehmung und der Inanspruchnahme richtet sich die Pflegeversicherung vorrangig an erwachsene, meist hochbetagte Menschen. Gleichwohl erstrecken sich die Regelungen des SGBXI auch auf den Bereich der Kinder und Jugendlichen. Da die Zahl der pflegebedürftigen Kinder und Jugendlichen verhältnismäßig gering ist sowie häufig krankheitsspezifische Unterschiede bestehen, gibt es sowohl hinsichtli…