Was genau soll auf die Karte?
Juhra, C.; Born, B. J.; Butz, N.; Albert, J.; Schenkel, J.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 705 bis 707
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für einen Teil dieser Probleme werden durch den Aufbau der hochsicheren Vernetzung im Gesund-heitswesen, der Telematikinfrastruktur, derzeit Lösungen geschaffen. In der gesetzlichen Grundlage für dieses Projekt wurde von Anfang an verankert, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auch geeignet sein muss, „medizinische Daten, soweit sie für die Notfall Versorgung erforderlich sind (§ 291a Abs. 2 Sozialgesetzbuch V), aufzunehmen. Diese Formulierung lässt offen, welche medizinischen Daten konkret gemeint sind. Ebenso bleibt das Szenario „Notfallversorgung, in dem diese Notfalldaten zur Anwendung kommen solle…