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Was genau soll auf die Karte?

Juhra, C.; Born, B. J.; Butz, N.; Albert, J.; Schenkel, J.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 705 bis 707

Dokument
159020
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Juhra, C.; Born, B. J.; Butz, N.; Albert, J.; Schenkel, J.;
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 112
Seiten
705 bis 707
Erschienen: 2015-05-08 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Für einen Teil dieser Probleme werden durch den Aufbau der hochsicheren Vernetzung im Gesund-heitswesen, der Telematikinfrastruktur, derzeit Lösungen geschaffen. In der gesetzlichen Grundlage für dieses Projekt wurde von Anfang an verankert, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auch geeignet sein muss, „medizinische Daten, soweit sie für die Notfall Versorgung erforderlich sind (§ 291a Abs. 2 Sozialgesetzbuch V), aufzunehmen. Diese Formulierung lässt offen, welche medizinischen Daten konkret gemeint sind. Ebenso bleibt das Szenario „Notfallversorgung, in dem diese Notfalldaten zur Anwendung kommen solle…

Schlagworte

BEURTEILUNG PATIENTENAKTEN NOTFALL STUDIE ZEIT PROJEKT PATIENTEN SICHERHEIT LÖSUNGEN DATENSATZ ZIELE METHODIK HAUSÄRZTE LESEN DATENSÄTZE DOKUMENTATION