CareLit Fachartikel
Herausgabe von Privatanschriften des Krankenhauspersonals
Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 5 · S. 457 bis 458
Dokument
159040
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer wieder kommt es vor, dass Patienten - etwa um einen Rechtsstreit vorzubereiten - von Krankenhäusern die Benennung der behandelnden Ärzte sowie deren Privatanschriften verlangen. Denn in der Regel wollen Patienten, die eine fehlerhafte Behandlung bei sich vermuten, nicht nur das Krankenhaus, sondern auch zusätzlich den verantwortlichen Arzt zur Rechenschaft ziehen. Mit der Frage der Zulässigkeit der Herausgabe solcher Daten hat sich aktuell der Bundesgerichtshof (BGH) auseinandergesetzt.
Schlagworte
KRANKENHAUS
BUNDESGERICHTSHOF
PATIENT
URTEIL
THERAPIE
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
SCHADENSERSATZ
NAMEN
ROLLE
FÜHRUNG
KRANKENHAUSÄRZTE
PERSONEN
UNSICHERHEIT
VERHALTEN
PRAXIS