CareLit Fachartikel

Umsatzsteuerbefreiung der Personalgestellung von Pflegekräften

Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 5 · S. 461 bis 464

Dokument
159042
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 107
Seiten
461 bis 464
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Die Leistungen von stationären und ambulanten Pflegeemrichtungen im Sinne des § 4 Nr. 16 UStG sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Personalgestellungsleistungen von Dritten an derartige Einrichtungen sind hingegen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Soweit Pflegeemrichtungen Personalgestellungsleistungen in Anspruch nehmen, ist die Umsatzsteuer auf derartige Leistungen daher - mangels Vorsteuerabzugs - ein zusätzlicher Kostenfaktor gegenüber der Leistungserbringung durch eigenes Personal. Diese Problematik besteht aufgrund vergleichbarer Regelungen in § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG auch bei Krankenhäusern.

Schlagworte

SCHWEIGEPFLICHT URTEIL EINRICHTUNG INDIKATION KRANKENHAUS RECHT BEURTEILUNG TELEFON CHARAKTER SOZIALFÜRSORGE SICHERHEIT RECHTSPRECHUNG ES ROLLE RICHTLINIE STEUERBEFREIUNG