Umsatzsteuerbefreiung der Personalgestellung von Pflegekräften
Das Krankenhaus, Berlin · 2015 · Heft 5 · S. 461 bis 464
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Leistungen von stationären und ambulanten Pflegeemrichtungen im Sinne des § 4 Nr. 16 UStG sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Personalgestellungsleistungen von Dritten an derartige Einrichtungen sind hingegen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Soweit Pflegeemrichtungen Personalgestellungsleistungen in Anspruch nehmen, ist die Umsatzsteuer auf derartige Leistungen daher - mangels Vorsteuerabzugs - ein zusätzlicher Kostenfaktor gegenüber der Leistungserbringung durch eigenes Personal. Diese Problematik besteht aufgrund vergleichbarer Regelungen in § 4 Nr. 14 Buchstabe b UStG auch bei Krankenhäusern.