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Aktuelle Probleme des Rechts der Überleitung in den TVöD und TV-L sowie der Stufenzuordnung in der Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts - Teil II -

Spelge, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 5 · S. 243 bis 253

Dokument
159056
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Spelge, K.;
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 29
Seiten
243 bis 253
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Zuordnung zu den einzelnen Stufen der jeweiligen Entgeltgruppe ergibt sich - anders als in den abgelösten früheren Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes - nicht mehr quasi automatisch anhand des Lebensalters bzw. der Beschäftigungszeit. Bei der Einstellung kommt es vielmehr jetzt auf einschlägige Berufserfahrung an, der Aufstieg in den Stufen belohnt den zunehmenden Erwerb von Berufserfahrung durch das Ausüben einer bestimmten Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe. Dem neuen Stufensystem liegt die Annahme der Tarifvertragsparteien zugrunde, der Erwerb von Erfahrung verbessere Arbeitsqualität und -qu…

Schlagworte

TVÖD ARBEITGEBER TÄTIGKEIT ARBEITNEHMER EINSTELLUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS WAHRNEHMUNG ES UNSICHERHEIT BELOHNUNG VERSTÄNDNIS PRAXIS HÖHE