Irrungen und Wirrungen des Urlaubsrechts aufgrund der Rechtsprechung des EuGH und BAG und deren Umsetzung in der Praxis
Hock, S.; Hock, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2015 · Heft 5 · S. 253 bis 262
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Urteil vom 20.1.2009 - C-350/06, C-520/06 (Schultz-Hoff, ZTR 2009, 87) stellte der EuGH fest, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG stehe dem Erlöschen des Urlaubsan-spruchs am Ende des Übcrtragungszeitraums dann entgegen, wenn der Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit seinen Urlaubsanspruch nicht realisieren konnte. Das BAG hat sich den Vorgaben des EuGH angeschlossen und die bisherige gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben1. In dieser Entscheidung und weiteren Entscheidungen hat das BAG die durch die EuGH-Entscheidung aufgeworfenen Rechtsfragen für die Praxis beantwortet wie folgt.