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Die 2. PflegeArbbV - Der neue Mindestlohn in der Pflegebranche

Kaminski, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 5 · S. 147 bis 151

Dokument
159128
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Kaminski, R.;
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 19
Seiten
147 bis 151
Erschienen: 2015-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Wie auch schon nach der 1. PflegeArbbV muss die Pflegeeinrichtung für sich prüfen, ob sie im Sinne der PflegeArbbV »überwiegend« ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringt. Von einem »Überwiegen« geht man grundsätzlich aus, wenn - gemessen an der Gesamtarbeitszeit aller im Betrieb Beschäftigten im betroffenen Kalenderjahr - tatsächlich mehr als 50 % Pflegeleistungen für Pflegebedürftige erbracht werden. Nicht maßgeblich sind der mengenoder wertmäßige Umsatz oder Verdienst sowie handeisoder gewerberechtliche Kriterien.

Schlagworte

ARBEITSPLATZ BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ZEIT PRAXIS REHABILITATION LEBEN MENSCHEN KRANKENHÄUSER WOHNGEMEINSCHAFTEN ARBEITSVERHÄLTNIS WÄSCHEREI HÖHE BERLIN