CareLit Fachartikel
Die 2. PflegeArbbV - Der neue Mindestlohn in der Pflegebranche
Kaminski, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 5 · S. 147 bis 151
Dokument
159128
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie auch schon nach der 1. PflegeArbbV muss die Pflegeeinrichtung für sich prüfen, ob sie im Sinne der PflegeArbbV »überwiegend« ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringt. Von einem »Überwiegen« geht man grundsätzlich aus, wenn - gemessen an der Gesamtarbeitszeit aller im Betrieb Beschäftigten im betroffenen Kalenderjahr - tatsächlich mehr als 50 % Pflegeleistungen für Pflegebedürftige erbracht werden. Nicht maßgeblich sind der mengenoder wertmäßige Umsatz oder Verdienst sowie handeisoder gewerberechtliche Kriterien.
Schlagworte
ARBEITSPLATZ
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
ZEIT
Pflegearbbv
Pflegeleistungen
Pflegebedürftige
Schon
Pflegeeinrichtung
Prüfen
Sinne
Überwiegend
Ambulante
Teilstationäre