CareLit Fachartikel
Augen auf bei Ausschlussfristen!
RAFFLENBEUL, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 6 · S. 30 bis 31
Dokument
159168
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Regelmäßig enthalten die zwischen Pflegedienst und Krankenkasse geschlossenen Verträge gemäß §§ 132 Abs. 1 und 132 a Abs. 2 SGB V eine Klausel, die die „Verjährung von Forderungen des Pflegedienstes regeln soll. Gerne verwendet wird seitens der Krankenkasse eine Formulierung, wonach Forderungen aus Vertragsleistungen nach Ablauf von sechs Monaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen sind, nicht mehr erhoben werden können.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
PFLEGEPERSONAL
KRANKENKASSE
KRANKENPFLEGE
LEISTUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
VERTRÄGE
ZEIT
VERTRAUEN
RECHTSANWÄLTE
TELEFON
Häusliche Pflege
Hannover