CareLit Fachartikel

Augen auf bei Ausschlussfristen!

RAFFLENBEUL, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 6 · S. 30 bis 31

Dokument
159168
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
RAFFLENBEUL, J.;
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 24
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Regelmäßig enthalten die zwischen Pflegedienst und Krankenkasse geschlossenen Verträge gemäß §§ 132 Abs. 1 und 132 a Abs. 2 SGB V eine Klausel, die die „Verjährung von Forderungen des Pflegedienstes regeln soll. Gerne verwendet wird seitens der Krankenkasse eine Formulierung, wonach Forderungen aus Vertragsleistungen nach Ablauf von sechs Monaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen sind, nicht mehr erhoben werden können.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG PFLEGEPERSONAL KRANKENKASSE KRANKENPFLEGE LEISTUNG LEISTUNGSABRECHNUNG VERTRÄGE ZEIT VERTRAUEN RECHTSANWÄLTE TELEFON Häusliche Pflege Hannover