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BSC: Privatversicherte können jetzt gegen Cutachten klagen

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 6 · S. 28 bis 29

Dokument
159179
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Mit diesem Urteil hat das BSG seine bisherige Rechtsprechung zu den Einstufungsgutachten in die private Pflegeversicherung geändert. Künftig können auch die Gutachten des Dienstleisters „MedicProof GmbH der privaten Krankenund Pflegeversicherer im sozialgerichtlichen Verfahren in jedem Einzelfall überprüft werden. Eine besondere Bindungswirkung der Gutachten besteht nach Auffassung des dritten Senats des BSG nicht, ebenso wie bei den Gutachten des MDK.

Schlagworte

GUTACHTEN PFLEGEVERSICHERUNG MDK SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN ALTENHEIM RECHTSPRECHUNG CHECKLISTE ES SPRACHE VERSICHERUNG NATUR Hannover