CareLit Fachartikel
BSC: Privatversicherte können jetzt gegen Cutachten klagen
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 6 · S. 28 bis 29
Dokument
159179
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit diesem Urteil hat das BSG seine bisherige Rechtsprechung zu den Einstufungsgutachten in die private Pflegeversicherung geändert. Künftig können auch die Gutachten des Dienstleisters „MedicProof GmbH der privaten Krankenund Pflegeversicherer im sozialgerichtlichen Verfahren in jedem Einzelfall überprüft werden. Eine besondere Bindungswirkung der Gutachten besteht nach Auffassung des dritten Senats des BSG nicht, ebenso wie bei den Gutachten des MDK.
Schlagworte
GUTACHTEN
PFLEGEVERSICHERUNG
MDK
SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN
ALTENHEIM
RECHTSPRECHUNG
CHECKLISTE
ES
SPRACHE
VERSICHERUNG
NATUR
Hannover