Unterlassungsanspruch des Personalrats
Die Personalvertretung, Berlin · 2015 · Heft 6 · S. 225 bis 226
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind Leistungsund Verpflichtungsanträge, mit denen Ansprüche auf ein Tun oder Unterlassen geltend gemacht werden, nur dann zulässig, wenn und soweit das Personalvertretungsrecht dem jeweiligen Antragsteller eine durchsetzungsfähige Rechtsposition einräumt (BVerwG, Beschluss vom 11. 5. 2011 - 6 P 4. 10 -, PersV 2011, 343 Rdnr. 36 m. w. N. ). Dazu gehören generell alle im Personalvertretungsrecht speziell normierten materiellund Verfahrens rechtlichen Ansprüche, die der Ausübung und Durchsetzung der Rechte der Personalvertretungen auf Teilhabe am verwaltungsinte…