VON INTENSIV AUF CHIRURGIE: IST WENIGER LOHN RECHTENS?
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 6 · S. 89
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ich habe von 1991 bis 2014 auf der Intensivstation gearbeitet. In dieser Zeit habe ich auch die Fachweiter-bildung Intensivpflege und Anästhesie absolviert und bin dadurch in eine höhere Gehaltsstufe eingruppiert worden. Aus gesundheitlichen Gründen stellte ich einen Versetzungsantrag und arbeite seit diesem Jahr auf einer chirurgischen Station. Die Pflegedienstleitung will mich in meiner jetzigen Lohnstufe zurückstufen, weil ich die Tätigkeiten einer Intensivschwester nur geringfügig ausführe. Ist das gerechtfertigt? Ich besitze einen Schwerbehinderten-Ausweis mit einem Grad der Behinderung von 50.