CareLit Fachartikel

VON INTENSIV AUF CHIRURGIE: IST WENIGER LOHN RECHTENS?

Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2015 · Heft 6 · S. 89

Dokument
159239
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
89
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Ich habe von 1991 bis 2014 auf der Intensivstation gearbeitet. In dieser Zeit habe ich auch die Fachweiter-bildung Intensivpflege und Anästhesie absolviert und bin dadurch in eine höhere Gehaltsstufe eingruppiert worden. Aus gesundheitlichen Gründen stellte ich einen Versetzungsantrag und arbeite seit diesem Jahr auf einer chirurgischen Station. Die Pflegedienstleitung will mich in meiner jetzigen Lohnstufe zurückstufen, weil ich die Tätigkeiten einer Intensivschwester nur geringfügig ausführe. Ist das gerechtfertigt? Ich besitze einen Schwerbehinderten-Ausweis mit einem Grad der Behinderung von 50.

Schlagworte

MITARBEITER VERGÜTUNG ZEIT PFLEGEDIREKTOR STATION TVÖD ANÄSTHESIE VERSTÄNDNIS HÖHE ARBEITSPLATZ RENTEN Die Schwester Der Pfleger Melsungen