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Tarifpluralismus wird beseitigt

Korzilius, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 731 bis 732

Dokument
159279
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Korzilius, H.;
Ausgabe
Heft 5 / 2015
Jahrgang 112
Seiten
731 bis 732
Erschienen: 2015-05-15 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Künftig soll nämlich nach dem Willen der großen Koalition in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten, die die Mehrheit der Beschäftigten hinter sich vereint. Für die jeweils kleinere Gewerkschaft bedeutet das nach Ansicht des MB, dass sie nicht mehr tarifvertragsfähig ist und damit auch ihr Streikrecht einbüßt.

Schlagworte

GESETZ FINANZIERUNG GRUNDGESETZ POLITIK SPD GEWERKSCHAFT ARBEIT BUNDESREGIERUNG BERUFSGRUPPEN HOFFNUNG ZWANG BERUFE STIMME NAMEN RÜCKEN INVESTITIONEN