CareLit Fachartikel
Tarifpluralismus wird beseitigt
Korzilius, H.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2015 · Heft 5 · S. 731 bis 732
Dokument
159279
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Künftig soll nämlich nach dem Willen der großen Koalition in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gelten, die die Mehrheit der Beschäftigten hinter sich vereint. Für die jeweils kleinere Gewerkschaft bedeutet das nach Ansicht des MB, dass sie nicht mehr tarifvertragsfähig ist und damit auch ihr Streikrecht einbüßt.
Schlagworte
GESETZ
FINANZIERUNG
GRUNDGESETZ
POLITIK
SPD
GEWERKSCHAFT
ARBEIT
BUNDESREGIERUNG
BERUFSGRUPPEN
HOFFNUNG
ZWANG
BERUFE
STIMME
NAMEN
RÜCKEN
INVESTITIONEN