CareLit Fachartikel
Einstellung des Krankenhausbetriebes
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1987 · Heft 5 · S. 459 bis 460
Dokument
15928
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Krankenhausträger, der die Einstellung des Krankenhausbetriebes bedingungslos und definitiv zugesagt und dafür als Entschädigung Ausgleichszahlungen nach § 8 Abs.2 KHG a. F. erhalten hat, muß sich diese Zusage auch von den gesetzlichen Krankenkassen entgegenhalten lassen. 2. Hat ein Krankenhausträger die Einstellung eines Krankenhausbetriebes vor Inkrafttreten des Bestandsschutzes für Altbauten nach § 371 Abs. 3 RVO zugesagt, aber aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht vollzogen, so genießt das Krankenhaus vollen Bestandsschutz.
Schlagworte
WIRTSCHAFTLICHKEIT
KRANKENHAUSBAUPLANUNG
KRANKENHAUSMANAGEMENT
Krankenhaus Umschau
Kulmbach