CareLit Fachartikel
Vergleichskrankenhäuser 17 Abs. 5 KHG
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1987 · Heft 5 · S. 458 bis 459
Dokument
15929
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelung des § 17 Abs. 5 KHG erfordert einen Individualvergleich zwischen dem zu beurteilenden nicht öffentlich geförderten Krankenhaus und vergleichbaren öffentlich geförderten Krankenhäusern. Infolgedessen ist weder ein Selbstvergleich noch ein Durschnittsvergleich auf statistischer Grundlage zulässig.
Schlagworte
KRANKENHAUSGESELLSCHAFT
VERGLEICH
KRANKENHAUS
Krankenhaus Umschau
Kulmbach