Dreisäulenprinzip der Altersversorgung
Müller, B.; · NovaCura, Bern · 2015 · Heft 5 · S. 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das System der sozialen Sicherung des Alters beruht auf dem Dreisäulenprinzip (siehe Grafik) und wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert. Damit wurde erstmals ein Konzept entwickelt, das der Bevölkerung einen Versicherungsschutz vor den Risiken Invalidität, Alter und Tod des Versorgers gewährt. Dabei dient die erste Säule (staatliche Vorsorge) der wirtschaftlichen Sicherung der Existenz aller in der Schweiz wohnenden Menschen; die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge für die erwerbstätige Bevölkerung, um den Arbeitnehmenden nach der Pensionierung die gewohnte Lebenshaltung zu ermöglichen; die dritte Säu…