Aufregung um ein Urteil: Ein Pflegeheimbetreiber muss einer Krankenkasse Schadensersatz nach dem Sturz einer Bewohnerin zahlen. Die omnipräsente Pflegefachkraft
MÜLLER, T.; SCHABBECK, J.; · Pflegezeitschrift · 2015 · Heft 6 · S. 370 bis 371
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Oktober 2010 wurde eine damals 84 Jahre alte Bewohnerin von einer FSJlerin zum Mittagstisch geführt. Als die FSJlerin einen Stuhl heranziehen wollte und die Bewohnerin gebeten hatte, sich kurz eigenhändig am Tisch abzustützen, stürzte die Be-wohnerin. Die Krankenkasse nahm das Pflegeheim auf die darauf entstandenen Behandlungskosten in Regress. Das Landgericht Görlitz gab der Krankenkasse recht und verurteilte das Pflegeheim in Höhe von knapp 7000 Euro. Die Bewohnerin selbst hat wohl nicht geklagt. Hätte sie, so hätte das Landgericht Görlitz dieser wohl auch ein Schmerzensgeld zugebilligt.