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Aufregung um ein Urteil: Ein Pflegeheimbetreiber muss einer Krankenkasse Schadensersatz nach dem Sturz einer Bewohnerin zahlen. Die omnipräsente Pflegefachkraft

MÜLLER, T.; SCHABBECK, J.; · Pflegezeitschrift · 2015 · Heft 6 · S. 370 bis 371

Dokument
159453
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
MÜLLER, T.; SCHABBECK, J.;
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 68
Seiten
370 bis 371
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Im Oktober 2010 wurde eine damals 84 Jahre alte Bewohnerin von einer FSJlerin zum Mittagstisch geführt. Als die FSJlerin einen Stuhl heranziehen wollte und die Bewohnerin gebeten hatte, sich kurz eigenhändig am Tisch abzustützen, stürzte die Be-wohnerin. Die Krankenkasse nahm das Pflegeheim auf die darauf entstandenen Behandlungskosten in Regress. Das Landgericht Görlitz gab der Krankenkasse recht und verurteilte das Pflegeheim in Höhe von knapp 7000 Euro. Die Bewohnerin selbst hat wohl nicht geklagt. Hätte sie, so hätte das Landgericht Görlitz dieser wohl auch ein Schmerzensgeld zugebilligt.

Schlagworte

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