Going to Switzerland -Hilfe zur Selbsttötung in der Schweiz
Praxis Palliative Care, Hannover · 2015 · Heft 6 · S. 6 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland ist die Suizidbeihilfe zwar nicht grundsätzlich strafbar, aber der Arzt kann wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden, ebenso wegen Verstoßes gegen das Arzneimittel-und Betäubungsmittelgesetz. Seit dem vergangenen Sommer diskutiert der Bundestag darüber, ob die organisierte Suizidbeihilfe - die geschäftsmäßige durch Vereine und die gewerbsmäßige durch kommerzielle Anbieter - per Gesetz verboten werden soll. Auch in Österreich, wo die Suizidbeihilfe mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann, wird über die Legalisierung der Suizidbeihilfe debattiert.