CareLit Fachartikel

Going to Switzerland -Hilfe zur Selbsttötung in der Schweiz

Praxis Palliative Care, Hannover · 2015 · Heft 6 · S. 6 bis 10

Dokument
159476
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Praxis Palliative Care, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 7
Seiten
6 bis 10
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
1867-7126
DOI

Zusammenfassung

In Deutschland ist die Suizidbeihilfe zwar nicht grundsätzlich strafbar, aber der Arzt kann wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden, ebenso wegen Verstoßes gegen das Arzneimittel-und Betäubungsmittelgesetz. Seit dem vergangenen Sommer diskutiert der Bundestag darüber, ob die organisierte Suizidbeihilfe - die geschäftsmäßige durch Vereine und die gewerbsmäßige durch kommerzielle Anbieter - per Gesetz verboten werden soll. Auch in Österreich, wo die Suizidbeihilfe mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann, wird über die Legalisierung der Suizidbeihilfe debattiert.

Schlagworte

SUIZID SCHWEIZ LEBEN KRANKHEIT TOD HILFE MENSCHEN PRAXIS ZEIT BERLIN KALENDER ITALIEN FRANKREICH DEUTSCHLAND NATIONALSOZIALISMUS EUTHANASIE