Für den sicheren Umgang
Braem, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 6 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein weiterer Aspekt ist die Gewährleistung einer gleich hohen Qualitätsund Sicherheitsstufe für alle in der EU verwendeten menschlichen Gewebe und Zellen. Hier soll die zweite Durchführungsrichtlinie Verbesserungen für aus Drittländern in die EU eingeführte menschliche Gewebe und Zellen bringen. Einführende Einrichtungen müssen über eine entsprechende behördliche Zulassung, Genehmigung oder Lizenz verfügen, umfangreiche Register über die von ihnen eingeführten Gewebe und Zellen führen sowie sicherstellen, dass im Verhältnis zu den Anforderungen der EU-Geweberichtlinie gleichwertige Qualitätsund Sicherheitsstanda…