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Braem, H.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2015 · Heft 6 · S. 12

Dokument
159554
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Braem, H.;
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 84
Seiten
12
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Ein weiterer Aspekt ist die Gewährleistung einer gleich hohen Qualitätsund Sicherheitsstufe für alle in der EU verwendeten menschlichen Gewebe und Zellen. Hier soll die zweite Durchführungsrichtlinie Verbesserungen für aus Drittländern in die EU eingeführte menschliche Gewebe und Zellen bringen. Einführende Einrichtungen müssen über eine entsprechende behördliche Zulassung, Genehmigung oder Lizenz verfügen, umfangreiche Register über die von ihnen eingeführten Gewebe und Zellen führen sowie sicherstellen, dass im Verhältnis zu den Anforderungen der EU-Geweberichtlinie gleichwertige Qualitätsund Sicherheitsstanda…

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG EMPFÄNGER ERLASS GESUNDHEIT KODIERUNG LAGERUNG TRANSPLANTATION ZELLEN SICHERHEIT GEWEBE LEITLINIEN LABORATORIEN ZULASSUNG REGISTER KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach