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Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2015 · Heft 6 · S. 28 bis 30

Dokument
159789
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
28 bis 30
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Weisungen geben darf, hängt von den Regelungen im Arbeitsvertrag und von ggf. vorhan-denen Praxisanweisungen /-regelungen ab. Je detaillierter die Regelungen im Arbeitsvertrag sind, umso weniger Spielraum hat der Ar-beitgeber bei Weisungen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Regelung in den Arbeitsverträgen mit den Mitarbeitern relativ weit gefasst sind, in der Praxis aber mündliche oder schriftliche Praxisregelungen Anwendung finden, zum Beispiel durch Prozessbeschreibungen eines Qualitätsmanagement-Systems. Mit den Praxisregelungen hat der Arbeitgeber sein Weisungsrec…

Schlagworte

ABMAHNUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER KÜNDIGUNG RECHT ARBEITSVERTRAG ZEIT ARBEIT PRAXIS ARBEITSPLATZ ROLLE VERHALTEN ARBEITSVERHÄLTNIS PATIENTEN THERAPIE VERTRÄGE