Das Wichtigste zum Thema Direktionsrecht und Abmahnung
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2015 · Heft 6 · S. 28 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Weisungen geben darf, hängt von den Regelungen im Arbeitsvertrag und von ggf. vorhan-denen Praxisanweisungen /-regelungen ab. Je detaillierter die Regelungen im Arbeitsvertrag sind, umso weniger Spielraum hat der Ar-beitgeber bei Weisungen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Regelung in den Arbeitsverträgen mit den Mitarbeitern relativ weit gefasst sind, in der Praxis aber mündliche oder schriftliche Praxisregelungen Anwendung finden, zum Beispiel durch Prozessbeschreibungen eines Qualitätsmanagement-Systems. Mit den Praxisregelungen hat der Arbeitgeber sein Weisungsrec…