Je nach Bedarf
Beivers, A.; · GesundheitsWirtschaft, Melsungen · 2015 · Heft 6 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ziel der Krankenhausreform ist es, die heutige Krankenhaus Struktur auf die zukünftigen Bedürfnisse anzupassen und die Versorgungskapazitäten in städtischen wie auch gerade in ländlichen Regionen bedarfsgerecht umzugestalten. Hierin liegt des Pudels Kern: die Bedarfsgerechtigkeit. Das umfangreiche Gutachten des Sachverständigenrates aus dem Jahr 2014 unterscheidet richtigerweise die subjektive von der objektiven Bedarfsgerechtigkeit. Damit hat sich auch das Ende 2014 erschienene Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zur Krankenhausplanung 2.0 intensiv befasst.