Kooperationen unter Verdacht
Halbe, B.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2015 · Heft 7 · S. 554 bis 556
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Korruptionsbekämpfung ist in den Fokus gerückt und hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Die maßgebliche Norm zum Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes findet sich in § 299a des Strafgesetzbuches (StGB). Sollte der Entwurf so endgültig umgesetzt werden, würde dies eine nicht zu unter-schätzende Gefahr für die Kooperationsbemühungen im Gesundheitswesen bedeuten. Dies deshalb, weil der Gesetzgeber vieles im Unklaren lässt. Insbesondere eine Konkretisierung der Tatbestandsvoraussetzungen, die gerade das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fordert, fehlt hier.