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In Hessen darf die Heimaufsicht Rahmenverträge auslegen

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 7 · S. 30 bis 31

Dokument
159952
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Ein hessischer Heimbetreiber hatte für die Begleitung zu Arztbesuchen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 17,50 Euro erhoben, was auch in den Heimverträgen mit den Bewohnern vereinbart war. Eben jene Regelung untersagte die Heimaufsichtsbehörde, da es sich laut Rahmenvertrag um eine Regelleistung handle. Die gegen diese Untersagung gerichtete Klage wies nun der hessische VGH zurück. Es spreche nichts dagegen, dass die Heimaufsicht eine solche Anordnung erlassen dürfe. Auch sei die Heimaufsicht befugt, den Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI auszulegen. Dort werde das „Organisieren und Planen von Arztbesuchen als Reg…

Schlagworte

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