In Hessen darf die Heimaufsicht Rahmenverträge auslegen
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 7 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein hessischer Heimbetreiber hatte für die Begleitung zu Arztbesuchen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 17,50 Euro erhoben, was auch in den Heimverträgen mit den Bewohnern vereinbart war. Eben jene Regelung untersagte die Heimaufsichtsbehörde, da es sich laut Rahmenvertrag um eine Regelleistung handle. Die gegen diese Untersagung gerichtete Klage wies nun der hessische VGH zurück. Es spreche nichts dagegen, dass die Heimaufsicht eine solche Anordnung erlassen dürfe. Auch sei die Heimaufsicht befugt, den Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI auszulegen. Dort werde das „Organisieren und Planen von Arztbesuchen als Reg…