Heimschließung: Tipps für die Kommunikation und Strategie
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 7 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss ist im Eilverfahren ergangen, um zu prüfen, ob die Klage entgegen § 15 Abs. 8 WTG (2014) eine aufschiebende Wirkung haben soll. Dabei nimmt das Gericht nur eine summarische Prüfung vor, denn die Hauptsache soll nicht vorweggenommen werden. Einerseits geht es um die Folgen, die im Falle der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes zu erwarten sind. Andererseits geht es um die Folgen, die bei einer Fortführung des Betriebes jedenfalls bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu erwarten sind. Das VG hat dabei die Interessen des Betreibers zu berücksichtigen, außerdem die Belange der Bewohner, d…