Arbeitgeber darf Urlaub nicht wegen Elternzeit kürzen
Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 7 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einer Ergotherapeutin in einer Pflegeeinrichtung stand ein Jahresurlaub von 36 Urlaubstagen zu. Ab dem 01.05.2010 bestand nach festgestellter Schwangerschaft der Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot. Sie befand sich nach der Ge-burt ihres Sohnes im Dezember 2010 ab Mitte Februar 2011 bis zur Beendigung des Arbeitsver-hältnisses am 15.05.2012 in Elternzeit. Am 24.05.2012 forderte die Arbeitnehmerin durch ihren Anwalt erfolglos die Abrechnung und Abgeltung ihrer Urlaubsansprüche aus den Jahren 2010 bis 2012. Von den geltend gemachten 76,5 Ur-laubstagen entfielen 42 Urlaubstage auf die Zeit der Elternzeit. Im Se…