CareLit Fachartikel

Wer bezahlt die Fahrt im Polizeiwagen?

Altenheim, Hannover · 2015 · Heft 7 · S. 36 bis 37

Dokument
159955
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2015
Jahrgang 54
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2015-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Zwar ist der Demente zunächst Kostenschuldner im Sine des Verwaltungskostenrechts, schließlich hat er zu der Amtshandlung Anlass gegeben. Der Veranlasser ist auch Kostenschuldner. Der Begriff des Veranlassers stellt dabei nicht auf die Geschäftsfähigkeit ab. Veranlasser im Sinne des Verwaltungskostenrechts ist derjenige, dem gegenüber die Verwaltung eine für den Veranlasser rechtlich relevante und insofern individuell zurechenbare und damit zu entgeltende Leistung (-die erbrachte Beförderung) erbringt. Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG gilt dies dann, „wenn der Betroffene den Tatbestand wil…

Schlagworte

BEHÖRDE EINRICHTUNG ALTENHEIM KOSTEN ENTSCHEIDUNG HAMBURG MENSCHEN LEISTUNG RECHTSPRECHUNG PERSONEN NATUR Hannover