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BERG, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 7 · S. 20 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine grundlegende Unterscheidung liegt in der „Person der Gesellschaft. Unterschieden werden natürliche und juristische Personen (siehe Tabelle Seite 24). Juristische Personen haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, sind z. B. Vertragspartner der Krankenkassen (nicht der oder die Gesellschafter). Juristische Personen können dennoch eine personalistisch geführte Unternehmung sein. Bei diesen sind die Eigentümer/Gesellschafter in einer überschaubaren Anzahl vorhanden und können ihre unternehmerischen Entscheidungen direkt durchsetzen (z. B. eine GmbH mit zwei Gesellschaftern). Wenn hier von Kapitalgesellschaften d…