Am Mindestlohn führt kein Weg vorbei
SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2015 · Heft 7 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) regelt den Mindestlohn für jede Arbeitsstunde. Eine Bestimmung dazu, ob der Mindestlohn auch im Krankheitsfall, an Feiertagen, bei Urlaub und zur Urlaubsabgeltung zu zahlen ist, enthält das MiLoG nicht. Auch die Regelwerke zu den einzelnen Branchen-Mindestlöhnen enthalten üblicherweise keine solchen Bestimmungen. Eröffnet diese Lücke die Möglichkeit, in Arbeitsverträgen hier niedrigere Vergütungen zu vereinbaren? Mit seinem Urteil vom 13. Mai 2015 (AZ.: 10 AZR 191/14) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) derartigen Überlegungen eine Absage erteilt.