Medizinische Versorgungszentren und ihre grundlegende Bedeutung für Krankenhäuser
Altendorfer, R.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2015 · Heft 6 · S. 51 bis 54
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2004 erfolgte eine wesentliche Neuerung im deutschen Gesundheitssystem. An der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung konnten bis zu diesem Zeitpunkt dem Grunde nach nur zugelassene Vertragsärzte und gemäß §§116 SGB V, 31a Zulassungsverordnung für Vertragsätzte (Ärzte-ZV) ermächtigte Krankenhausärzte, nicht aber Krankenhäuser als solche teilnehmen. Das GKV-Modernisierungsgesetz eröffnete damals den neu geschaffenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) die Möglichkeit, gleichberechtigt neben den übrigen Leistungserbringern an der vertragsärztlich…