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Zum Anspruch auf Zahlung der Jahressonderzahlung (2. Hälfte) gemäß Anlage 14 AVR-EKDBGB §§ 305 ff.; AVR-EKD § 1 Abs. 5; AVR-EKD Anlage 14
PflegeRecht, Neuwied · 2015 · Heft 5 · S. 305 bis 314
Dokument
160036
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht hatte mithin die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Beklagten von der in Anlage 14 zur AVR-EKD vorgesehenen Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen durfte. Dies wiederum setzt die Klärung der Frage voraus, ob das festgestellte negative betriebliche Ergebnis im Vorjahr (Wirtschaftsjahr der geleisteten Novemberzahlung) zutreffend ist und die AVR-EKD oder gleichwertige Arbeitsvertragsgrundlagen auf alle Arbeitsverhältnisse angewendet worden sind.
Schlagworte
EINRICHTUNG
AVR
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
MITARBEITER
JAHRESABSCHLUSS
HÖHE
UNTERLAGEN
SCHREIBEN
BESCHEINIGUNG
BEURTEILUNG
ZEIT
DEUTSCHLAND
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
PflegeRecht